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7. Ausbauplan für Staatsstraßen in Amberg-Sulzbach

Pressemitteilung vom 11. Oktober 2011

Amberg-Sulzbach. (sor)

Mit Datum vom 11. Oktober legte die Staatsregierung ihren 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen vor. MdL Reinhold Strobl (SPD), Mitglied im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtages, ist mit diesem Plan mehr als unzufrieden: „Staatsstraßen erschließen den ländlichen Raum“. Und hier spare die Staatsregierung an dringend notwendigen Investitionen, obwohl Staatsstraßen die Lebensadern der Regionen seien.

Nach den Untersuchungen des Obersten Rechnungshofs, so Strobl, müssten 4.000 der 13.000 Staatsstraßen-Kilometer dringend saniert werden. Im Februar hatte die Staatsregierung den Entwurf des 7. Ausbauplanes für die Staatsstraßen vorgelegt. Der Plan hatte auch bei uns erhebliche Enttäuschung ausgelöst, weil wichtige und vor Ort lange geforderte Verbindungen nicht in die Dringlichkeitsstufe 1 aufgenommen wurden. So verschiebe z.B. eine Zuweisung zur Stufe „1 Reserve“ trotz der 1. Dringlichkeit die Verwirklichungsmöglichkeit in die Jahre frühestens ab 2021. Werde nur die 2. Dringlichkeit ausgewiesen, so sei nach dem Bedarfsplan an eine Verwirklichung vor 2025 (1) nicht mehr gedacht.

Die veranschlagten Ausgaben würden Infrastrukturproblemen auf dem Land nicht gerecht. Alleine die dringendsten Projekte bräuchten nach diesen Plänen zehn Jahre, bis sie vollständig abgeschlossen seien.

Im Landkreis Amberg-Sulzbach befinden sich nach dem nun vorgelegten 7. Ausbauplan folgende Staatsstraßen in der Dringlichkeit „ 1 UEB  (1. Dringlichkeit Überhang) – das sind Projekte mit weit fortgeschrittenem Projektstand – das Projekt befindet sich im Planfeststellungsverfahren - Planfeststellungsbeschluss liegt vor – Projekt ist im Bau“:

St 2399 Ortsumgehung Mertenberg

St 2399 Ausbau Freudenberg – Mertenberg, BA II

St 2235 Verlegung bei Kastl

In der Dringlichkeitsstufe 1 R (1. Dringlichkeit – Reserve – Ausbau von 2021 bis 2025) stehen folgende Projekte:

St 2164 Bahnübergangsbeseitigung Röckenricht

St 2166 Ortsumgehung Freihung

St 2166 Ortsumgehung Thansüß

In der 2. Dringlichkeit und damit erst nach dem Jahr 2025 stehen diese Projekte:

St 2165 Ortsumgehung Kümmersbruck

St 2399 Ortsumgehung Raigering – Lintach

St 2040 Ortsumgehung Paulsdorf

Überhaupt nicht erwähnt sind z.B. die Staatsstraßen zwischen Schmidmühlen und Burglengenfeld, die Staatsstraße von Kemnath nach Wernberg-Köblitz und die Staatsstraße zwischen Hirschau und Großschönbrunn. Dass der Bahnübergang Röckenricht erst nach 2021 verkehrssicher gemacht werden soll, findet Strobl geradezu absurd. Als Träumerei findet Strobl die Gutgläubigkeit einzelner Kommunalpolitiker, dass einzelne Straßen aus dem Topf des Straßenbauamtes saniert werden. Hier sei die Erwartungshaltung sehr hoch und der Topf sehr klein. Strobl fordert schließlich auch noch, einen eigenen Haushaltstitel für den Radwegebau an Staatsstraßen im Haushalt vorzusehen.

 

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