Bewilligung von Bedarfszuweisungen
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Pressemitteilung vom 23. November 2011
Amberg-Sulzbach. (sor)
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung Zuweisungen zum Ausgleich von Belastungen gewährt, die zu einem vorübergehenden außYergewöhnlichen Finanzbedarf bei einzelnen Kommunen geführt haben. Mit dem Instrument der Bedarfszuweisungen, so MdL Reinhold Strobl (SPD), Mitglied im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtages, wird in Form von gezielten finanziellen Hilfen Einzelfällen Rechnung getragen, bei denen eine Kommune vorübergehend finanziell überfordert wäre.
In der Sitzung des Verteilerausschusses am 22.11.2011 wurde über die Bewilligung der Bedarfszuweisungen und Konsolidierungshilfen für das Jahr 2011 entschieden.
Demnach bekommt die Gemeinde Neukirchen 20.000 Euro Bedarfszuweisungen und der Landkreis Amberg-Sulzbach 100.000 Euro. Die Stadt Hirschau bekommt 800.000 Euro Konsolidierungshilfen ausbezahlt. Insgesamt beträgt die Summe bis 2011 2.600.000 Euro.
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