Pressemitteilung vom 12. Mai 2011
Schnaittenbach/München. (sor)
„In welcher Form und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage gedenkt der bayerische Umwelt- und Gesundheitsminister Dr. Markus Söder, den bürokratischen Aufwand bei der Patientenverwaltung von Krankenhäusern und Ärzten zu minimieren?“ Diese Frage stellte MdL Reinhold Strobl an Gesundheitsminister Dr. Markus Söder. Dieser hatte dieses Thema am 03.Mai 2011 bei einer Bierzeltveranstaltung in Hausen nach Ansicht von Strobl populistisch lapidar angesprochen. Dabei müsse man sich, so Strobl, diesem Thema sehr vorsichtig nähern. Einerseits sei es wichtig und notwendig, entsprechende Aufzeichnungen bzw. Dokumentationen zu machen, andererseits dürfe die Erfassung nicht in Bürokratie ausarten.
In seiner Antwort teilte das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit mit, dass man die kritische Überprüfung von Bürokratie als Daueraufgabe ansehe. Im deutschen Gesundheitswesen gebe es erhebliche Einsparmöglichkeiten und Entlastungsmöglichkeiten für die Akteure durch Bürokratieabbau. Viele Regelungen und Vorschriften seien durch den Bundesgesetzgeber oder durch die Gremien der Selbstverwaltung erlassen. Die Bayerische Staatsregierung wirke auf den Bundesgesetzgeber und als Moderator auf die Selbstverwaltung ein, erkannte Verbesserungspotenziale zu nutzen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit habe regelmäßige Treffen mit Verbänden und Standesvertretungen eingerichtet ("Gesundheits-Jour-Fixe"). In diesem Rahmen befasse sich eine von Frau Staatssekretärin Melanie Huml geleitete Arbeitsgruppe mit dem Thema
„Bürokratieabbau“. In dieser Arbeitsgruppe seien die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG), die Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), die Landesärztekammer und verschiedene Berufsverbände vertreten.
Die Arbeitsgruppe solle nach Lösungen suchen um die in der Gesundheitsversorgung derzeit von den Leistungserbringern (Krankenhäuser und Ärzte) zu erstellenden Formulare für Behörden und Krankenkassen zu reduzieren oder zumindest zu vereinfachen. Die BKG habe dazu in ihrem aktuellen Mitteilungsblatt (Ausgabe 07/11 vom 06.05.2011) die Krankenhäuser gebeten Beispiele zu nennen, wenn Behörden, Krankenkassen etc. Angaben
anfordern, die bereits vorliegen, für den konkreten Vorgang nicht von Belang seien oder die entsprechende Mitteilung den Datenschutz verletzen würde.
Dazu sollten die entsprechenden Formulare übermittelt und vermerkt werden, welche Punkte als irrelevant, unnötig, bereits vorliegend oder als datenschutzrechtlich bedenklich eingestuft werden. Die BKG sei diesbezüglich Ansprechstelle für die Krankenhäuser und werde die Informationen in die Arbeitsgruppe einbringen oder direkt mit der zuständigen Institution oder dem Datenschutzbeauftragten in Kontakt treten. Auf Initiative von Frau Staatssekretärin werde die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns zusätzlich eine „Meldestelle für Bürokratie“ einrichten. Alle Verbesserungsvorschläge, die dort eingehen, würden geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.
Zu dieser Antwort bemerkt MdL Reinhold Strobl, dass die zeitliche Nähe des Mitteilungsblattes zu seiner Anfrage schon auffalle. Auch werde in der Antwort des Gesundheitsministeriums hauptsächlich davon gesprochen, was alles getan werden solle. Dabei sei dieses Thema schon seit Jahren bekannt. Strobl stellt fest, dass es auf jeden Fall hier bisher keine Ergebnisse gebe. Man dürfe gespannt darauf sein, wann hier sinnvolle Vorschläge vorgelegt würden.
Den Wortlaut der Anfrage und die Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.
|