Pressemitteilung vom 26. September 2008
Amberg-München
Seit Anfang Juli diesen Jahres, können sich bayerische Kommunen des ländlichen Raumes für eine Förderung zur Breitbanderschließung bewerben, um diesbezügliche Fördergelder zu erhalten. Bis dato aber halten sich die Gemeinden mit einer Beantragung zurück. In der Oberpfalz sind es gerade mal zwei Kommunen, die sich bisher für das Programm beworben haben. Die Gründe dafür hat der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl bei den Kommunen der Oberpfalz abgefragt. Das Ergebnis ist, dass trotz der angekündigten Millionenförderung der Staatsregierung, die finanzielle Eigenbelastung der Kommunen noch immer zu groß ist, eine moderne, wettbewerbsfähige Breitbandversorgung im ländlichen Raum zu realisieren.
“Viele der Antworten der Gemeindevertreter, die ich auf meine Anfrage hin erhalten habe, sehen zwar für ihr Gebiet eine Breitbandanbindung als höchst notwendig an, eine Förderung von maximal 50.000 Euro aber, die die Staatsregierung beizusteuern bereit ist, genügt nicht aus, die hohen Kosten einer Vernetzung in den weniger stark besiedelten Gebieten zu realisieren. Damit wird das Ziel der Initiative, gerade die strukturschwachen ländlichen Gebiete mit DSL wettbewerbsfähig zu machen verfehlt“, so Strobl.
Viele Anträge wären auch deshalb noch nicht gestellt worden, weil eine umfangreiche Durchführung der Ist- und Bedarfsanalyse sowie Planungsarbeiten und Machbarkeitsuntersuchungen von den Kommunen durchgeführt werden müssen, bevor sie sich überhaupt für Gelder bewerben können, bemängelt Strobl. Der Kämmerer einer oberpfälzer Gemeinde fasst dies in seiner Antwort so zusammen: „Wir haben bisher keinen Anbieter gefunden, der eine vernünftige Internet-Breitbandversorgung für unsere Ortsteile anbieten kann. Es konnte deshalb auch kein Antrag gestellt werden. Das Programm in der jetzigen Form ist für kleine Gemeinden eher weniger geeignet.“
Strobl fordert, dass die Staatsregierung bei ihrem Förderprogramm nachbessert, das insgesamt nur 19 Millionen Euro für alle Gemeinden Bayerns vorsieht. „Die Hemmschwellen, gerade für kleinere Gemeinden, sind von dem finanziellen Eigenanteil und von den Planungs- und Angebotsvoraussetzungen her noch zu hoch. Dabei wäre es genau für diese Kommunen sinnvoll, sich als Wirtschaftsstandort an den mittlerweile gängigen Standard in der Datenübertragung anzugleichen. Sonst siedeln sich Unternehmer wie Freiberufler lieber in anderen Gegenden an. Mittlerweile ist ein langsamer Internetanschluss ein gravierender Standortnachteil und es sollte auch im Interesse der Staatsregierung liegen, dass alle Regionen Bayerns marktwirtschaftlich dieselben Standards aufweisen.“
in weiteres Problem bei der Beantragung der Fördermittel ist, dass es in manchen Gemeinden nur einen Anbieter gibt, der technisch dazu in der Lage oder willens ist, den Breitbandanschluss zu realisieren. Um aber an die bayerischen Fördergelder zu kommen, müssen von den Gemeinden verschiedene Angebote von Anbietern auf den Tisch gelegt werden. Damit geben etliche bereits im Vorfeld auf, sich überhaupt zu bewerben, weil ihr Antrag diesen Kriterien nicht entsprechen kann und verzichten damit auf eine technisch machbare Breitbandanbindung.
Strobl: „Es ist in vielen Fällen für die Gemeinden schwierig, eine entsprechende Lösung für ihre speziellen Erfordernisse zu finden, die auch bezuschusst wird. Da kommt dann noch dazu, dass eine Förderung ohnehin fraglich ist, da die Interpretation der Förderrichtlinien hinsichtlich der Voraussetzungen der Ausschreibung selbst den IT-Firmen Probleme macht.“
Die Förderung der Breitbandanschlüsse in Bayern ist für den Abgeordneten Strobl bei weitem nicht optimal gelöst, obwohl das Problem der ungleichen Marktchancen seit Jahren bekannt ist: „Die Zuschüsse vom Freistaat dürfen nicht auf einen bestimmten Betrag gedeckelt sein, sondern müssen sich nach der Situation vor Ort richten. Gerade finanzschwächere kleinere Kommunen dürfen da nicht benachteiligt werden, wenn das Programm überhaupt Sinn machen soll. Auch die Beantragungshürden müssen deutlich gesenkt werden und auch beispielsweise Gemeinden berücksichtigen, die nur einen veralteten langsamen Anschluss haben. Die fallen nämlich bei der jetzigen Regelung völlig unten durch.“
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