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Strobl begrüßt Brüsseler Urteil zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Pressemitteilung vom 11. März 2011

Schnaittenbach/München. (sor)

Der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGHJ), wonach die private Versicherungsbranche bei ihren Beiträgen nicht mehr nach Geschlecht unterscheiden darf. Spätestens ab Ende 2012 dürfen damit auch die privaten Krankenkassen keine geschlechtsdifferenzierten Beiträge mehr kalkulieren. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dies übrigens bis jetzt schon nicht getan. Strobl: „Das Urteil ist überfällig und macht deutlich, dass auch die Privaten Krankenkassen keine Geschlechterdiskriminierung mehr betreiben dürfen.“ Strobl verurteilt aber, dass die private Versicherungsbranche jetzt Beitragssteigerungen angekündigt hat.

 

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