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Justizgebäude in Amberg

Pressemitteilung vom 10. März 2010

Amberg. (sor)

Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Amberg sind in einem Gebäudekomplex mit mehreren historisch wertvollen Gebäuden aus unterschiedlichen Bauepochen (Renaissance, Barock bis Jugendstil) untergebracht. Der älteste Gebäudeteil (Renaissancebau) stammt aus den Jahren 1544/47 und verfügt über wertvolle Bauelemente. Das jüngste Gebäude, der Schwurgerichtstrakt, wurde 1911 errichtet. Sanierungen größeren Umfangs haben seitdem nicht stattgefunden.

Infolge erheblicher Schäden an der historischen Bausubstanz – insbesondere bei den Tragwerken – wird seit Mai 2005 das denkmalgeschützte Landgerichtsgebäude in Amberg umgebaut und generalsaniert. Gleichzeitig wird das Landgericht hinsichtlich seiner räumlichen Unterbringung neu strukturiert. Wie MdL Reinhold Strobl (SPD), Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, mitteilt, wurden nun bei einer Sitzung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterführung der Baumaßnahmen geschaffen. Wie Strobl weiter ausführt, wird mit der Genehmigung der Mehrkosten in Höhe von rund 1.410.000 € gewährleistet, dass der Staat zu gegebener Zeit neue Bauaufträge rasch vergeben kann.

Die Gesamtmaßnahme wurde in drei Bauabschnitte aufgeteilt. Der 1. Bauabschnitt (Umbau und Sanierung des Renaissancebaus – mittlerer Gebäudeteil) wurde bereits im Mai 2005 begonnen und wurde nach dreijähriger Bauzeit abgeschlossen. Im Mai 2008 erfolgte der Baubeginn für den 2. Bauabschnitt (Umbau und Sanierung Barockbau – nördlicher Gebäudeteil) einschließlich vorgezogener Baumaßnahmen des 3. Bauabschnitts. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich Mitte 2011. Mit den Baumaßnahmen des 3. Bauabschnitts (Umbau und Sanierung im Dientzenhofer Bau und im Schwurgerichtstrakt) wurde noch nicht begonnen. Die Generalsanierung soll voraussichtlich aber Mitte 2014 abgeschlossen werden.

Mehrkosten, so Strobl, haben sich im Zuge der Bauausführung ergeben. Die Kostenerhöhungen seien im Wesentlichen durch zusätzlich notwendige statische Sicherungsmaßnahmen, die Sanierung und Verbesserung der Bausubstanz sowie den zusätzlichen Einbau bzw. Austausch von technischen Anlagen begründet. So habe sich z.B. bei den Rückbau- und Freilegungsarbeiten und dem Abbruch des WC-Anbaus im 2. Bauabschnitt herausgestellt, dass die historische Bausubstanz des Barockbaus noch weitaus schlechter sei als angenommen. Insbesondere die schadhaften Trag- und Holzkonstruktionen der barocken Dreiflügelanlage aus dem 18. Jahrhundert und des sog. „Inwohnerhauses“ aus dem frühen 16. Jahrhundert würden umfangreiche statische Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen erfordern, um die denkmalgeschützten Gebäude zu stabilisieren.

Tragende Bauteile seien durch horizontale Installationsführungen und marode Baustoffe geschwächt. Statische Risse im Mauerwerk und Schwächungen der historischen Fundamente würden zu verminderter Tragfähigkeit führen. Zur Gewährleistung der Gebäudestabilität könnten die statischen Sanierungen immer nur abschnittsweise und zeitlich versetzt durchgeführt werden, wodurch es zu zeitlichen Verzögerungen im Bauablauf komme. Finanziell, so Strobl, seien jetzt auf jeden Fall die entsprechenden Voraussetzungen für einen raschen Weiterbau geschaffen worden.

 

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