Pressemitteilung vom 21. Juni 2010
Amberg/Illschwang. (sor)
Bundesfamilienministerin Dr. Ursula von der Leyen gab am 5. Januar 2008 persönlich den Startschuss für das Amberger Mehrgenerationenhaus. Im Jahr 2007 bereits ist das Mehrgenerationenhaus in Illschwang in den Pfarrstadel eingezogen. 95 Mehrgenerationenhäuser existieren inzwischen in Bayern. 50 Mehrgenerationenhäuser sollten – so sagte es zumindest die frühere Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen – pro Jahr neu eröffnet werden. Mehrgenerationenhäuser sollen bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe oder professionelle Unterstützung zu einem umfassenden Angebot für Menschen jeden Alters verbinden. Darüber hinaus sollen sie Informations- und Dienstleistungsdrehscheibe für bezahlbare familienunterstützende, generationsübergreifende Dienstleistungen werden. Das heißt, ein Mehrgenerationenhäuser bietet an, was gebraucht wird und geht auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Generationen und auf den Bedarf vor Ort ein.
Doch in keiner der Einrichtungen, die Angebote für Jung und Alt machen und Generationen verbinden, wissen die Verantwortlichen, wie es finanziell weitergeht. MdL Reinhold Strobl (SPD): „Für die inzwischen mehr als 500 Häuser dieser Art stellte der Bund bisher pro Jahr und Einrichtung 40.000 € zur Verfügung.“ Jetzt aber, so Strobl, stellt sich die Frage der weiteren Finanzierung. Diese Frage wurde von Bundesministerin Dr. Kristina Schröder in einem Schreiben an Strobl nicht beantwortet. Sie weist vielmehr darauf hin, dass das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser des BMFSFJ auf einen maximal fünfjährigen Förderzeitraum ausgelegt wurde. Im Fall der Mehrgenerationenhäuser in Illschwang und in Amberg also bis zum Jahr 2012 bzw. bis zum Jahr 2013. Eine unveränderte Weiterfinanzierung der Mehrgenerationenhäuser durch den Bund nach Ablauf dieser fünfjährigen Förderung ist nicht möglich, so die Bundesministerin. Begründung: „Dies würde auf eine Dauerförderung hinauslaufen, was haushaltsrechtlich nicht zulässig wäre, weil der Bund für Projekte auf lokaler Ebene keine dauerhafte Förderkompetenz hat.“ Er könne hier lediglich neue Ideen modellhaft erproben und neue Entwicklungen anstoßen, wie es gerade mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser geschieht.
Die Bundesregierung habe die Nachhaltigkeit der Mehrgenerationenhäuser seit Beginn des Aktionsprogramms im Blick. Den Mehrgenerationenhäusern werde ein umfangreiches Paket an Unterstützung zuteil. Die Entwicklung der Mehrgenerationenhäuser setze auf hochwertige Arbeit und deren gezielte Kommunikation und Vernetzung vor Ort, d. h. z.B. enge Kooperation mit den kommunalen Strukturen und regionalen Unternehmen/regionaler Wirtschaft. Die Nachhaltigkeit sei ein wichtiges Thema im Aktionsprogramm, das von Anfang an im Blick war. Das Ziel einer dauerhaften Existenzsicherung ziehe sich wie ein roter Faden durch die Beratung und die Wirkungsforschung, die mit ihren jeweiligen Instrumenten und in ihrer Verzahnung die wichtigen Erfolgsfaktoren ermitteln und in das Programm einfließen ließen.
Es gebe bereits einige Beispiele, so das Bundesministerium, wo sich tragfähige Finanzierungskonzepte für die Zukunft abzeichnen würden. Wichtiger Indikator dabei sei das längerfristige Engagement der jeweiligen Standortkommune. So wurde in einigen Fällen (wie z.B. bei den Mehrgenerationenhäusern in Langenfeld, Ingelheim oder Augsburg) den Einrichtungen von der Kommune eine Immobilie neu gebaut bzw. zur Verfügung gestellt. Bei Häusern, die nicht in der Trägerschaft einer Gemeinde oder Stadt stehen, sei eine mietfreie Überlassung der Räumlichkeiten denkbar, so wie das bereits beim Mehrgenerationenhaus Fürth der Fall sei.
Erkennbar seien vielfältige Formen von Mischfinanzierungen; hier könne der Anteil der Bundesförderung perspektivisch durch eine stärkere Beteiligung von Ländern, Landkreisen, Kommunen, aber auch von Vereinen und (Bürger)Stiftungen ersetzt werden. Nicht zu vergessen sei das an vielen Standorten wichtige Engagement von Unternehmen. Das allerdings stößt dem SPD-Abgeordneten schon sauer auf, da es natürlich nicht angehen könne, dass man sich erst groß feiern lasse und dann die finanzielle Verantwortung auf die Kommunen und Landkreise abschiebe.
Mit den Aktivitäten im Aktionsprogramm zur Entwicklung von Dienstleistungsangeboten sollen die Häuser ebenfalls gestärkt werden. Dr. Kristina Schröder: „Wir wissen sehr wohl, dass es häufig ein ‚frommer’ Wunsch bleiben muss, die generationenübergreifende Arbeit der Häuser damit möglichst weitgehend zu finanzieren – vor allem angesichts eines häufig schwierigen sozialen Umfelds.“ Die Einnahmen aus den Dienstleistungsangeboten könnten aber auch bei schwierigen lokalen Bedingungen ein wichtiges finanzielles Standbein sein. „Aus der Wirkungsforschung und der Beratungspraxis wissen wir, dass gerade Angebote im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – wie stundenweise Kinderbetreuung, Notfall- und Wochenendbetreuung – oder auch Dienstleistungsangebote im Bereich von Catering usw. gut angenommen werden und daher zukunftsträchtig sind.“
Daher werde die Beratung der Häuser auch weiterhin darauf gerichtet sein, dass sie eigene passende Strategien entwickeln, die die Finanzierung auf mehrere Säulen stützt. Im Ministerium würde zudem eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Weiterentwicklung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser als Teil der lokalen Infrastruktur beschäftige. Erste Ergebnisse dazu würden im Sommer dieses Jahres vorliegen. Auf diese Ergebnisse, so Strobl, sei er gespannt.
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