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Keine Förderung für die Sanierung von Freibädern

Pressemitteilung vom 01. August 2011

Amberg-Sulzbach. (sor)

In verschiedenen Gemeinden des Landkreises stehen Freibäder zur Sanierung an. In einem Brief an Staatsminister Georg Fahrenschon machte MdL Reinhold Strobl (SPD) nach einem Besuch des Freibades in Illschwang auf die besondere Situation der Gemeinden mit Schwimmbädern in seiner Heimat aufmerksam. So spiele hier der Nahtourismus eine große Rolle. Durch das Karstgebiet gebe es in dieser Region auch keine Bade-Seen wie andernorts. Das bedeute, dass hier die Kinder bei einer Schließung des Freibades keine Möglichkeit hätten, vor Ort das Schwimmen zu erlernen. Der Erhalt der Schwimmbäder in diesen Gemeinden habe deshalb eine mehrfache Bedeutung.

Allerdings, so Strobl, sei es auch so, dass sich die Gemeinden ohne einer staatlichen Hilfe eine Sanierung nicht leisten könnten. Deshalb bat Strobl Finanzminister Fahrenschon, zu prüfen, ob nicht doch wieder ein Programm zur Sanierung kommunaler Freibäder aufgelegt werden könne. Die Kommunen dürften hier nicht alleine gelassen werden. In den zurückliegenden Jahren habe die SPD mehrmals Anträge für die Förderung von Schwimmbädern eingereicht. Bekannt ist auch die Tatsache, dass immer weniger Jugendliche schwimmen können. In seiner Antwort geht Fahrenschon auf die Sanierung von Schulschwimmbädern ein. Hier seien Generalsanierungsmaßnahmen förderfähig.

Hingegen würden Investitionen an kommunalen Breitensportanlagen – zu denen die von Strobl genannten Freibäder zählen – „im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden“ seit 1995 insgesamt nicht mehr nach FAG gefördert. Die Sanierung der kommunalen Breitensportbäder sei als neuer Fördertatbestand lt. Fahrenschon im kommunalen Finanzausgleich auch nicht darstellbar. Eine Wiederaufnahme in die Förderung nach FAG würde mit Blick auf die Vielzahl entsprechender Förderobjekte bayernweit einen erheblichen, nicht abschätzbaren Mittelmehrbedarf auslösen. Dies ginge in Anbetracht der Haushaltssituationen eindeutig zu Lasten der äußerst fördermittelaufwendigen Schulbaufinanzierung, für die die vorhandenen Mittel auch in den kommenden Jahren vorrangig benötigt würden. Nur hierdurch könne der Freistaat gewährleisten, notwendige Schulhausbaumaßnahmen auch weiterhin möglichst bauzeitnah auf bisherigem Niveau zu fördern. Die Haushaltslage des Freistaats Bayern lasse derzeit leider keine anderweitige Entscheidung zu.

Diese Antwort bedauert der SPD-Abgeordnete. Tatsache sei, so Strobl, dass die betroffenen Gemeinden entweder vor einem großen finanziellen Kraftakt stünden oder weitere Freibäder auf Dauer geschlossen würden. Das habe Auswirkungen auf die Lebenssituation in ländlichen Regionen. Deshalb halte er eine staatliche Förderung nach wie vor für wichtig. Der Hinweis auf den Mittelmehrbedarf im Antwortschreiben zeige auch, dass es hier in Bayern einen großen Handlungsbedarf gebe. Es sei auf jeden Fall wichtiger und richtiger, in die Infrastruktur zu investieren und den Kindern das Schwimmen lernen zu ermöglichen, als Steuergeschenke für wenige zu machen.

 

 

 

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