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Steuertipps für Menschen mit Behinderung

Pressemitteilung vom 28. Oktober 2009

MdL Reinhold Strobl  empfiehlt Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen

Amberg/Sulzbach. (sor) Viele unserer Mitmenschen müssen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen leben. Die Gleichbehandlung behinderter Menschen ist fest als Grundrecht im Grundgesetz verankert.

Landtagsabgeordneter Reinhold Strobl (SPD) macht in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf eine Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums mit dem Titel „Steuertipps für Menschen mit Behinderung“ aufmerksam. Bedingt durch eine Behinderung entstehen zwangsläufig auch finanzielle Belastungen, die sich durch gesetzliche Regelungen zwar nicht immer beseitigen, jedoch oft mindern lassen. Auch das Steuerrecht sieht eine Reihe von Vergünstigungen vor, welche die finanziellen Nachteile von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen angemessen berücksichtigen sollen.

Die Informationsschrift des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen gibt Betroffenen dazu einen Überblick. Sie informiert über die Besonderheiten bei der Einkommen- und Lohnsteuer, bei der Bausparförderung und der Vermögensbildung, bei der Grundsteuer sowie bei der Umsatzsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer.

Die Broschüre kann direkt bei der Staatsregierung unter direkt@bayern.de abgerufen oder bei den Finanzämtern angefragt werden. Auch das Bürgerbüro des Abgeordneten Reinhold Strobl hilft gerne weiter. Tel.: 09622/703636; reinhold.strobl@bayernspd-landtag.de

 

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