Pressemitteilung vom 3. Juni 2010
Schnaittenbach/München. (sor)
444 Jahre und 4 Monate beträgt die Gesamtzahl der verhängten Freiheitsstrafen im Jahr 2009 in Folge von Steuerfahndungsprüfungen im Freistaat Bayern. Das geht jetzt aus der Antwort des Staatsministers der Finanzen auf eine Anfrage von MdL Reinhold Strobl (SPD), Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen, hervor. Im Jahr 2008 waren es 279 Jahre, im Jahr 2007 339 Jahre und im Jahr 2006 waren es sogar 745 Jahre und 8 Monate. Die Anzahl der Selbstanzeigen mit Bezug zu Geldanlagen bei Schweizer Banken betrug in diesem Jahr (bis 17.05.) 3.063.
Im Jahr 2009 betrug die Summe der in Folge von Steuerfahndungsprüfungen festgesetzten Geldstrafen 7.641.166 €. Geldbußen waren es 238.874 € und Geldauflagen 1.860.541 €.
Die Ist-Besetzung der Finanzämter hat sich wie folgt entwickelt: 31.12.2006: 15.328. - 31.12.2007: 15.039. - 31.12.2008: 14.902. 31.12.2009: - 14.769. Damit lag die Ist-Besetzung im Jahr 2008 um 559 niedriger als im Jahr 2006.
Die Zahl der Unternehmen hat sich wie folgt entwickelt (immer 01.01.): 2006: 953.216. - 2007: 970.826. - 2008: 986.713. - 2009: 1.005.342.
Zahl der abgeschlossenen Umsatzsteuer-Sonderprüfungen: 2006: 13.036. - 2007: 13.496. - 2008: 13.533. - 2009: 12.747
Interessant auch die Personalausstattung und die Mehrsteuern. Diese haben sich wie folgt entwickelt.
Durchschnittlich eingesetzte Umsatzsteuersonderprüfer: 2006: 190,26. - 2007: 233,82. - 2008: 231,33. - 2009: 224,28
Festgestellte Mehrsteuern (in T €): 2006: 189.597. - 2007: 358.216. - 2008: 277.022. - 2009: 493.851. Die festgestellten Mehrsteuern würden keine kontinuierliche Entwicklung zeigen, weil sie sehr stark von einzelnen großen Steuerfällen beeinflusst würden.
Für die SPD ist und bleibt eine bessere Personalausstattung der bayerischen Steuerverwaltung eine wichtige Forderung.
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