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Einheimisches Wildbret noch immer radioaktiv belastet

Pressemitteilung vom 10. Februar 2009

Schnaittenbach. (sor)

Einheimisches Wildbret kann, von Tschernobyl herrührend, heute noch radioaktiv sein. Dies wurde jetzt auch vom Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit aufgrund einer Anfrage des Landtagsabgeordnertn Ludwig Wörner (SPD) bestätigt. Dabei ist interessant, so MdL Reinhold Strobl (SPD), dass vor allem im Bereich von Forstbetrieben in der Oberpfalz der Radiocäsiumswert von 600 Becquerel pro Kilogramm überschritten wurde.

Im Jagdjahr 2007/2008 wiesen beispielsweise bei den Forstbetrieben Flossenbürg, Roding, Schnaittenbach und Waldsassen, über 20 Prozent der gemessenen Wildschweine einen über dem maximalen Grenzwert zugelassenen  Radiocäsiumwert von 600 Becquerel pro Kilogramm auf. Die Messungen erfolgten anhand eines jährlich erstellten risikoorientierten Probeplans.

Soweit die Ergebnisse aus den Eigenkontrollmessstellen des Landesjagdverbandes Bayern. Bereits frühere Untersuchungen ergaben, dass bei Wildschweinen höhere Radiocäsiumwerte nachgewiesen werden  konnten als etwa bei Hirsch, Reh oder Hase.

Das liege unter anderem daran, dass Wildschweine ihre Nahrung direkt aus dem Boden aufnehmen und bei ihrer Nahrungssuche keine direkte Standorttreue aufweisen. Die meisten der stärker belasteten Wildschweine stammten aus dem ostbayerischen Raum. Das im Jahr 2007 mit einem maximalen Radiocäsiumgehalt von 9669 Becquerel pro Kilogramm belastete Wildschwein wurde ebenfalls aus der ostbayerischen Grenzregion zu Tschechien vorgelegt.

Laut dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seien bei Wildbret die Höhe der Kontamination die lokale Bodenbelastung, die Fressgewohnheiten der Tiere, die Tierart selbst sowie der Schusszeitpunkt verantwortlich. Deshalb untersuche das LGL regelmäßig stichprobenartig Wildbretproben, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

Beruhigend sei, dass jeder Anbieter von Wildbret im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht durch eigene Messungen dafür zu sorgen hat, dass kein Wildbret mit einer Radiocäsiumbelastung über 600 Becquerel pro Kilogramm in Verkehr gebracht wird. Fahrlässige Verstöße sind nach Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bußgeldbewehrt bis 20.000 Euro. Vorsätzliche Verstöße sind strafbewehrt. Auch die Bayerischen Staatsforsten, so geht laut Strobl aus der entsprechenden Drucksache hervor,  stellen in den Staatsjagdrevieren über einen anerkannten Probenplan und 21 sogenannte „Qualifizierte Messstellen“ sicher, dass kein Wildfleisch mit einer Radiocäsiumbelastung über 6700 Becquerel pro Kilogramm in Verkehr gelangt.

 

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