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Gesundheitsreform 2006 |
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Sonderprogramm für das Hotelgewerbe
Ab 01.01.2007 werden dem bayerischen Hotelgewerbe in drei Jahren 100 Millionen Euro als zinsverbilligte Darlehen für Investitionen in die qualitative Verbesserung der vorhandenen Übernachtungsangebote zur Verfügung gestellt. Die Zinsverbilligung wird ergänzt durch eine Haftungsfreistellung bis zu 250.000 €. Gefördert werden Unternehmer im Bereich der gewerblichen Hotellerie mit mehr als neun Betten. Auch gastronomische Betriebe ohne Hotelkapazitäten können bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus gefördert werden. Mehr .... |
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