Ausbau des Verbraucherschutzes
|
Pressemitteilung vom 31. Oktober 2007
Verbraucherschutz ausbauen:
Schriftliche Bestätigung mündlich geschlossener Verträge gesetzlich regeln
Schnaittenbach. (sor)
„Cold Calls“ – unerwünschte Werbeanrufe, welche jeder wohl bereits mehr als einmal erlebt hat, sind in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu einem Problem geworden. Zu dieser Erkenntnis gelangte der Schnaittenbacher SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl kürzlich bei einem Besuch in der Amberger Verbraucherzentrale. Das Problem: In vielen Fällen schließen die Kunden mit den unerwünschten Anbietern unabsichtlich mündliche Verträge ab, ohne dies auch nur zu bemerken. In der Folge erhalten sie dann die Verträge schriftlich zugeschickt und sind im Regelfall an diese Verträge gebunden. „Viele Menschen wissen nicht, dass mündliche Verträge genauso wirksam sind wie schriftlich geschlossene Vereinbarungen“, so Strobl.
Diese Gefahr besteht im Übrigen für sämtliche Altersklassen, wobei jedoch seitens der Verbraucherzentrale darauf hingewiesen wurde, dass insbesondere junge Menschen hiervon betroffen sind. Dieser Zustand bedarf nach Ansicht des Abgeordneten Reinhold Strobl dringend einer Änderung. „Ziel der Gesetzgebung muss es sein, telefonisch geschlossene Verträge durch den Kunden im Anschluss noch schriftlich bestätigen zu lassen, bevor sie wirksam werden“, so Strobl weiter. Zu diesem Zweck habe er bereits ein Schreiben mit dieser Bitte an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) geschickt, um auf dieses auch von der Verbraucherzentrale unterstützte Ansinnen aufmerksam zu machen. „Ich hoffe, die Bundesjustizministerin wird diese Anregung mit in ihre Planungen zum Thema gesetzlicher Verbraucherschutz einfließen lassen“.
|
| zurück |