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Breitbandversorgung in Amberg-Sulzbach

Pressemitteilung vom 06. März 2008

 

Amberg-Sulzbach. (sor)

In einem Brief an Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl darauf hingewiesen, dass unter anderem auch in der Region Amberg-Sulzbach eine große Nachfrage nach einer flächendeckenden DSL-Versorgung besteht. Zahlreiche Firmen und Privatpersonen hätten hier Bedarf angemeldet. Strobl hatte in seinem Brief auch angeregt, den Landkreis als Modellregion in Erwägung zu ziehen. Diese Anregung wurde vom Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht aufgegriffen. Wie Staatsministerin Emilia Müller dem SPD-Abgeordneten jetzt mitteilte, gebe es derzeit zwei Pilot-Regionen (Auerbergland und Gemeinden im Landkreis Bayreuth), in denen die künftige Vorgehensweise pilothaft erprobt werde. Die in diesen Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollten allen zur Verfügung stehen. Angesichts des ehrgeizigen Zeitplans (April 2008) für das Breitbandförderprogramm sei ein zusätzliches Pilotprojekt leider nicht mehr darstellbar.

Leider, so Strobl, seien über Jahre hinweg SPD-Anträge zur Breitbandversorgung im Landtag abgelehnt worden. Das jetzige Programm der Staatsregierung sei zwar noch nicht zufrieden stellend, aber zumindest ein Anfang. In dem Schreiben bedankt sich die Staatsministerin bei MdL Strobl ausdrücklich für sein Engagement in Sachen Breitband. Informationen hinsichtlich des aktuellen Versorgungsstandes seien Voraussetzung für eine Förderung von Gemeinden. Eine Ist- und Bedarfsanalyse sei als Basis für eine vernünftige Netzplanung unverzichtbar.

Der aktuelle Stand zur Breitbandförderung stellt sich nach Angaben der Staatsministerin wie folgt dar: Der Richtlinienentwurf ist derzeit in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeinde-, Städte- und Landkreistag sowie dem Industrie- und Handelskammertag. Anschließend wird die erforderliche Notifizierung bei der EU-Kommission beantragt. Ziel sei es, noch im April das Programm zu starten. Nach Inkrafttreten könnten Anträge bei den örtlich zuständigen Regierungen eingereicht werden.

Die Förderung soll Gemeinden in ländlichen Gebieten unterstützen, in denen aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen technologischer Restriktionen breitbandige Internetzugänge nicht bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Die Obergrenze für eine Förderfähigkeit liege bei 10.000 Einwohnern pro Gemeinde. Unabhängig von der Einwohnerzahl seien bedarfsgerechte Breitbanderschließungen von Gewerbegebieten oder Mischgebieten grundsätzlich immer zuschussfähig. Zahlungen der Kommunen an Netzbetreiber für Investitionen in leitungs- oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen sowie eigene vergleichbare Investitionen von Gemeinden seien mit bis zu 50% bzw. 50.000 € förderfähig. Planungsarbeiten oder Machbarkeitsstudien seien ebenfalls mit bis zu 50 % bzw. 5.000 € förderfähig. Sofern Gemeinden zur Errichtung von überörtlichen Breitbandinfrastrukturen zusammenarbeiten, könne sich die Förderhöchstsumme pro Gemeinde auf bis zu 75.000 € einschließlich der Planungskosten erhöhen. Fördervoraussetzung sei die Erstellung einer Ist- und Bedarfsanalyse für die Breitbandversorgung in den Gemeinden.

Die Europäische Union schreibe Anbieter- und Technologieneutralität sowie ein transparentes Vergabeverfahren vor. Danach seien etwa leitungs- oder funkbasierte Breitbandtechnologien grundsätzlich gleich zu behandeln. MdL Reinhold Strobl empfiehlt den Gemeinden nun, umgehend, falls noch nicht geschehen, tätig zu werden. Er sei auch gespannt auf evtl. Erfahrungsberichte durch die Gemeinden.

 

 

 

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