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Föderalismus und öffenlicher Dienst

Pressemitteilung vom 16. Mai 2007

 


Kein „Spargesetz“

Strobl diskutiert in Berlin mit Mandatsträgern und Verbandsvertretern

Amberg-Sulzbach. (sor)

Die Umsetzung der Föderalismusreform im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie die „Rente mit 67“ waren Themen eines Gesprächs des SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Ludwig Stiegler, dem Vorsitzenden des Bayerischen Beamtenbundes, Rolf Habermann, und dem Vorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, in Berlin.

Mit Sorge sieht Strobl die Tatsache, dass es künftig bei fehlenden bundeseinheitlichen Regelungen beim Bund und in allen Bundesländern unterschiedliche Regelungen nicht nur im Hinblick auf die Bezahlung, sondern auch hinsichtlich der Altersgrenzen geben kann. Für erforderlich hält er außerdem eine bundeseinheitliche Regelung über die wechselseitige Anerkennung der Laufbahnbefähigung.

„Wer einen gut funktionierenden öffentlichen Dienst will, muss auch seine Beschäftigten entsprechend behandeln“, ist Reinhold Strobl überzeugt.

„Die Dienstrechtsreform darf kein Spargesetz werden. Wenn künftig die leistungsbezogene Bezahlung Grundlage werden soll, dann muss man auch zusätzliche Mittel für die Leistungshonorierung zur Verfügung stellen“, meint der Abgeordnete.

Außerdem seien Führungskräfte durch geeignete Schulungen, Fortbildungen und Sicherstellung eines internen Erfahrungsaustausches auf ihre Aufgaben im Hinblick auf Leistungsbeurteilung und -besoldung rechtzeitig vorzubereiten.

Bundeseinheitliche Regelungen angemahnt: Der Schnaittenbacher SPD-Abgeordnete diskutiert mit Mandatsträgern und Verbandsvertretern die Auswirkungen der Föderalismusreform auf den öffentlichen Dienst.

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