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Ortsumgehung Kümmersbruck

Pressemitteilung vom 15. Juni 2007

 

Kümmersbruck. (sor)

Die Regierung der Oberpfalz wird darum bemüht sein, den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Kümmersbruck im Zuge der Staatsstraße 2165 so bald als möglich zu erlassen. Dies geht aus einem Schreiben des Regierungspräsidenten Dr. Wolfgang Kunert an den SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl hervor. Dieser hatte sich zuvor bei der Regierung für den baldigen Erlass des Planfeststellungsbeschlusses der Ortsumgehung von Kümmersbruck eingesetzt.

Wie Dr. Kunert dem Landtagsabgeordneten mitteilt, könnte unter der Voraussetzung, dass die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung mit einem belastbaren positiven Ergebnis abschließt und die gesetzlich vorgeschriebene einfache Anhörung keine Defizite aufzeigt, Mitte bis Ende September 2007 mit dem Erlass gerechnet werden. Danach sei wegen der Vielzahl der Einwände eine öffentliche Auslegung des Beschlusses notwendig.

Auf Antrag des Landkreises Amberg-Sulzbach werde für die Verlegung der Kreisstraße AS 23 derzeit ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, das in Abstimmung mit dem Antragsteller wegen der technischen Abhängigkeit gegenüber der Ortsumgehung Kümmersbruck bisher zurückgestellt wurde. In diesem Verfahren habe die Gemeinde Ebermannsdorf keine Einwände gegen die geplante Baumaßnahme erhoben. Nachdem die Gemeinde Ebermannsdorf neuerdings jedoch auf eine rasche Lösung dränge, werde die Regierung der Oberpfalz in Abstimmung mit dem Landkreis Amberg-Sulzbach darum bemüht sein, den Planfeststellungsbeschluss so bald als möglich zu erlassen.

Hierzu müsse allerdings, so Kunert, die von einem Fachbüro bearbeitete "spezielle artenschutzrechtliche Prüfung" vorliegen, die im Auftra des Landkreises Amberg-Sulzbach derzeit erstellt werde und in Kürze fertig gestellt werden soll. Reinhold Strobl hofft nun, dass es nun baldmöglichst zu entsprechenden Fortschritten im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger kommt.

 

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