Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Kümmersbruck
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Pressemitteilung vom 13. November 2007
Kümmersbruck. (sor)
Auch die Regierung der Oberpfalz hat großes Interesse, die umfangreiche und rechtlich wie auch naturschutzfachlich komplizierte Maßnahme des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Kümmersbruck im Zuge der Staatsstraße 2165 baldmöglichst auf den Weg zu bringen. Dies sicherte auf Nachfrage durch MdL Reinhold Strobl (SPD) der Regierungspräsident der Oberpfalz, Dr. Wolfgang Kunert, dem Abgeordneten in einem Brief zu. Wie Dr. Kunert mitteilt, hat das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach die Unterlagen für die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vorgelegt. Bereits mit Schreiben vom 25. Juli 2007 wurde von der Regierung die vereinfachte Anhörung eingeleitet. Bis zum 19. September konnten Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Rechtsanwaltskanzlei Schönefelder-Koske-Ziegler Einwände erheben, die am 19. Oktober 2007 erörtert wurden. Um das naturschutzfachliche Konzept, insbesondere die FFH-Verträglichkeitsabschätzung, UVP und saP, gerichtsfest zu gestalten, ist nun noch die Erstellung einer Korrekturliste erforderlich. Dies geschieht zur Zeit durch das Bauamt.
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