Pressemitteilung vom 15. Juni 2007
Auerbach. (sor)
In den zurückliegenden Monaten gab es – vor allem im Bereich Auerbach-Nitzlbuch - wiederholt Beschwerden wegen Schießlärms am Truppenübungsplatz Grafenwöhr. In dieser Angelegenheit hat sich MdL Reinhold Strobl (SPD) auch an den Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung mit der Bitte um Abhilfe gewandt. Am 7.Mai 2007 fand ein von Landrat Armin Nentwig initiierter Erörterungstermin in dieser Angelegenheit statt. Dr. Franz Josef Jung teilt nun dem SPD-Landtagsabgeordneten mit, dass die Verwaltungsvereinbarung vom 18. März 1993 (zwischen dem Bundesminister der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Oberbefehlshaber des US-Heeres in Europa und der 7. Armee über die Benutzung von Truppenübungsplätzen die Schießzeiten – einschließlich der Nachtschießzeiten – für den Truppenübungsplatz Grafenwöhr verbindlich festlegt.
In begründeten Einzelfällen, so Jung, seien Ausnahmen von diesen Regelungen möglich. Auf dieser Rechtsgrundlage wurde für Schießvorhaben im Zeitraum 21. April – 7. Mai 2007 an insgesamt fünf Tagen eine Verlängerung der Schießzeiten um jeweils eine Stunde von 01.00 Uhr auf 02.00 Uhr genehmigt. Die Erlaubnis wurde unter Beachtung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Technischen Anleitung Lärm bei Anwendung eines strengen Maßstabes erteilt. Eine generelle Erlaubnis der Verlängerung sei nicht erteilt worden.
Die US-Streitkräfte, so Jung weiter, hätten in dem Termin zugesichert, auch in Zukunft die betroffenen Kommunen rechtzeitig über erteilte Ausnahmegenehmigungen zu informieren. Zudem wurde zugesagt, zusätzliche Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu prüfen. Darüber hinaus sei jede Bundeswehrdienststelle gehalten, Beschwerden entgegenzunehmen und an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Im Rahmen der laufenden Bemühungen, die Lärmbelastung der Anlieger so gering wie möglich zu halten, würden weitere Maßnahmen, etwa Aufforstungen oder die Errichtung eines Lärmschutzwalles geprüft.
Nicht ganz zufrieden ist MdL Reinhold Strobl mit dieser Antwort. So wurde auf die Frage bzw. Forderung nach einer festen Messstation (zumindest für 1 Jahr) des Landesamtes für Umweltschutz nicht eingegangen. Strobl hatte in seinem Brief auch eine Telefonnummer gefordert, an welche Beschwerden gerichtet werden könnten, da es bisher keinen festen Ansprechpartner gibt. Auch auf die Frage nach einer Verlegung der Schießbahn wurde nicht eingegangen. Hier will Strobl nun nachhaken.
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