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Wohnraumförderung

Pressemitteilung vom 06. September 2007

 

Schnaittenbach/München. (sor)

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Nach Art. 106 der Bayerischen Verfassung hat jeder Bewohner Anspruch auf eine angemessene Wohnung und der Staat und die Gemeinden haben die Aufgabe, den Bau preiswerter Wohnungen zu fördern. Im Zuge der Föderalismusreform, so MdL Reinhold Strobl (SPD), haben die Länder zum 01.09.2006 die ausschließliche Kompetenz für die Wohnraumförderung erhalten. In Bayern gibt es dazu ein Wohnraumförderungsgesetz. Es regelt die Mietwohnraumförderung für sozial schwache Haushalte und die Förderung des Baus und Erwerbs von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen.

Unter „Informationen“ findet man bei „Eigenwohnraumförderung“ entsprechende Ausführungen.


 


 

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