Pressemitteilung vom 18. Mai 2007
Amberg. (sor)
Karitative und private Träger von Förderschulen in Bayern haben massive finanzielle Probleme, wenn es darum geht, schulische Gebäude instand zu halten oder zu erweitern. Obwohl viele der Baumaßnahmen staatlicherseits förderfähig sind, fließen die staatlichen Gelder nur zögerlich und zwingen die Träger die zuwendungsfähigen Baukosten vorzufinanzieren und entsprechende Zwischenfinanzierungskosten über lange Zeiträume hinweg selbst zu tragen. „Ich hoffe, dass mit den erwarteten höheren Steuereinnahmen des Freistaats die anerkannten Ansprüche der karitativen Träger auch endlich ausbezahlt werden“, so der Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl (SPD), der eine entsprechende Anfrage aufgrund eines Besuchs bei der Lebenshilfe im Landtag gestellt hatte.
„Viele der privaten und karitativen Träger von Förderschulen in Bayern mussten in den vergangenen Jahren Um- und Erweiterungsbauten in Millionenhöhe für den schulischen Betrieb tätigen, um den vielfältigen pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden“, so Strobl. „Dafür haben sie auf dem Papier Anspruch auf Fördergelder des Landes, doch in vielen Fällen wird das Geld nur stark verspätet und in Teilbeträgen ausgezahlt. Damit ist vielerorts eine solide Baufinanzierung in Frage gestellt, denn die Überbrückungszeiträume sind schwer kalkulierbar.“
Erschwerend kommt dazu, dass die zusätzlichen Kosten, die durch die Zwischenfinanzierung anfallen, in der Regel nicht vom Staat übernommen werden. „Da müssen die Träger, wie etwa Lebenshilfe, Caritas zwischen Pest und Cholera entscheiden – entweder sie verzögern den Baubeginn, dann geht das zu Lasten des Schulbetriebs und der Unterrichtsqualität oder sie nehmen ein schwer kalkulierbares Kostenrisiko auf sich und finanzieren den Bau vor. Beides ist nicht tragbar. Der Staat kann hier nicht nach eigenem Gutdünken entscheiden, wie viel und wann er die Fördergelder auszahlt“. Die jetzt festgestellten Steuermehreinnahmen des Freistaats in Milliardenhöhe müssen, so Strobl, auch dafür verwendet werden, den karitativen und privaten Schulträgern die zugesagten Fördermittel umgehend auszuzahlen.
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