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Übertritt und Bürgersprechstunde

Pressemitteilung vom 09. Oktober 2009

Schnaittenbach/München. (sor)

Mit der kultusministeriellen Bekanntmachung vom 22.07.2009 und dem kultusministeriellen Schreiben vom 04.09.2009 hat das Kultusministerium die neuen Übertrittsregelungen für das Schuljahr 2009/2010 bekannt gegeben. Sie legen den Zeitpunkt der Erhebung von Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen in der Grundschule verbindlich fest. In der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule sind nur noch maximal sechs Wochen prüfungsfrei. Alle Viertklässler müssen künftig bis Mai 22 Proben hinter sich bringen – zwölf in Deutsch, fünf in Mathematik und fünf in Heimat- und Sachunterricht. Die Termine müssen die Lehrer bereits zu Beginn des Schuljahres verbindlich festlegen und den Schülern die Proben je eine Woche vorher ankündigen. Ziel ist angeblich mehr Transparenz für die Eltern bei der Übertrittsentscheidung.

In Wirklichkeit, so befürchtet der BLLV, stellen die neuen Übertrittsregelungen einen nachhaltigen Angriff auf die pädagogische Arbeit in der Grundschule dar. Durch die jährliche verbindliche Fixierung von Prüfungs- und prüfungsfreien Phasen am Anfang des Schuljahres werde der differenzierte und schülerorientierte Lernrhythmus, der die Grundschule so erfolgreich mache, in Frage gestellt. Individuelle Lernphasen, projektorientierte Lernformen und eine flexible Stundengestaltung würden durch solche statische administrative Vorgaben erschwert. Betroffene Eltern haben die Möglichkeit, sich bei einer Bürger-Telefonsprechstunde am Montag, 12. Oktober, von 14 – 15 Uhr, mit dem SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl (Mitglied im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport) zu unterhalten. Hier die Telefonnummer: 09622-703636. Mehr Informationen zu diesem Thema gibt es übrigens auf der Homepage des BLLV: http://www.bllv.de .

 

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